TÜV Zertifikat

TÜV Zertifikat

Selbst­ver­ständ­lich sind unsere Klet­ter- und Bould­er­wand­pa­neele TÜV-zer­ti­fi­ziert. Dies ist auch gemäß der DIN 12572 erfor­der­lich, die zwei Test­ver­fah­ren vor­sieht. Beim ers­ten Test wer­den die Gewind­e­inserts einer Zug­be­las­tung von 500 kg für eine Minute aus­ge­setzt, ohne dass sich die Gewin­de­buch­sen lösen dür­fen. Im zwei­ten Test wird ein Prüf­ge­wicht auf die Klet­ter­platte geschla­gen, wobei das Paneel weder bre­chen noch split­tern darf. Diese Tests stel­len sicher, dass nur hoch­wer­tige Mate­ria­lien für den Bau von Klet­ter­wän­den ver­wen­det wer­den. Unsere Paneele haben diese Prü­fun­gen mit her­vor­ra­gen­den Ergeb­nis­sen bestanden.

Aktu­elle Nor­men für Klet­ter­wände, Bould­er­wände und Klettergriffe:

  • Für Klet­ter­wände gilt die Norm DIN 12572-1.
  • Für Bould­er­wände gilt die DIN 12572-2.
  • Für Klet­ter­griffe gilt die DIN 12572-3.

Wichtige Anforderungen für Kletterwände

  • Eine sta­ti­sche Berech­nung der Anlage ist notwendig.
  • Die ver­wen­de­ten Plat­ten müs­sen Stoß­prü­fun­gen und Tests zur Aus­reiß­fes­tig­keit der Klet­ter­griff­auf­nah­men bestehen.
  • Ein­zel- und Umlenk­si­che­rungs­punkte müs­sen einer Belas­tung von 800 kg stand­hal­ten. Diese Prü­fung muss doku­men­tiert werden.
  • Ein tech­ni­sches Hand­buch mit allen War­tungs- und Inspek­ti­ons­hin­wei­sen ist bereitzustellen.

Wichtige Anforderungen für Boulderwände

  • Der Sprung­be­reich muss seit­lich und nach hin­ten jeweils um zwei Meter erwei­tert sein.
  • Der Fall­schutz muss der Absprung­höhe entsprechen.
  • Eine sta­ti­sche Berech­nung der Bould­er­wand ist eben­falls vorgeschrieben.
  • Der Nach­weis der Stoß- und Aus­reiß­fes­tig­keit der Griff­auf­nah­men muss erbracht werden.
  • Es dür­fen keine elek­tri­schen Lei­tun­gen oder gefähr­li­che Gegen­stände in der Nähe der Bould­er­wand vor­han­den sein.

Die Anfor­de­run­gen für Klet­ter­griffe betref­fen aus­schließ­lich die Her­stel­ler und sind hier nicht aufgeführt.